Patenkind

Anzahl der Paten/Patinnen:
Sie benötigen für die Taufe von Kindern bis 14 Jahren mindestens eine Patin oder einen Paten. Ein/e zusätzliche/r Pate oder Patin ist sinnvoll, da wir Erwachsenen uns aus unterschiedlichsten Gründen aus den Augen verlieren können. Wenn ihr Kind
dann ohne Patin/Paten aufwachsen muss, ist das schade. Es kann in so einem Fall aber auch später noch ein/e zusätzliche/r Pate/Patin benannt werden. Nach oben ist die Zahl der Paten/Patinnen nicht begrenzt.
Sie sollten einen guten Kontakt zu den Patinnen/Paten haben. Je mehr sich Patenkind und Pate/Patin sehen und sprechen, umso mehr Vertrauen wird zwischen den Beiden aufgebaut.

Kirchenmitgliedschaft der Paten/Patinnen
Patinnen und Paten übernehmen in erster Linie ein Amt an ihrem Patenkind. Sie sind stimmen zu, dass dieses Kind eine besondere Rolle in ihrem Leben spielen darf. Patenkinder bedeuten eine Verantwortung und Patinnen und Paten überlegen sich genau, ob sie dazu bereit sind.
Im Moment unterscheidet unser Kirchenrecht zwischen Pate oder Patin und Taufzeuge oder Taufzeugin. Im Gottesdienst und für das spätere Leben des Taufkinds hat das aber keine Bedeutung. Pate, Patin kann sein, wer Mitglied einer christlichen Kirche ist. Das Patenamt können neben Evangelischen, auch Katholiken, Orthodoxe oder Mitglieder anderer Kirchen übernehmen. Wenn der Pate/die Patin nicht zu unsrer evangelischen Kirchengemeinde gehört, bitten wir, dass er, dass sie eine Patenbescheinigung des Pfarramts am eigenen Wohnort einholt. Damit wird das Patenamt dokumentiert. Die Kirchengemeinden können dann mit Ideen oder Tipps das Patenamt unterstützen.
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann eigentlich kein kirchliches Amt mehr übernehmen. Weil das Patenamt aber in erster Linie dem Täufling gilt, unterscheiden wir bei uns nicht zwischen Paten und Zeugen.